die adria-gmbh in der faz vom di 2.3.2004

Abgeschickt von rolf (analyse) am 02 Maerz, 2004 um 00:26:38

Klagegemeinschaft gegen Argentinien
Argentinien bereitet ein neues Umschuldungsangebot vor

mos. BUENOS AIRES, 1. März. Deutsche Gläubiger Argentiniens wollen das südamerikanische Land gemeinschaftlich auf Zahlung seiner Schulden verklagen. Zu diesem Zweck haben sie im Januar die Klagegesellschaft Adria gegründet. Argentinien ist seit mehr als zwei Jahren mit Zinsen und Tilgung auf 82 Milliarden Dollar Anleiheschulden im Rückstand. Argentiniens Forderung nach einem Erlaß von 75 Prozent des Nennwerts der Schulden und Streichung der versäumten Zinszahlungen wird von den privaten Gläubigern abgelehnt. Die in Leinburg bei Nürnberg gegründete Klägergesellschaft Argentine Debt Recovery International Association, Adria GmbH, will nach deutschem Recht begebene Argentinien-Anleihen zusammenfassen und gemeinschaftliche Klagen auf die vollständige Begleichung von ausstehenden Zins- und Tilgungszahlungen anstrengen.

Dafür werde die Adria GmbH eine "atypische stille Beteiligung" gründen, in die Anleger ihre Anleihen als stille Gesellschafter einbringen können, erläuterte Rolf Koch, einer der Initiatoren. Adria werde auf diesem Weg Inhaberin der Anleihen, ohne Eigentümerin zu sein. Beim Beitritt wird neben der treuhänderischen Übertragung der Anleihen eine Bareinlage von 250 Euro fällig; je nach Entwicklung der Kosten können später Nachschüsse von den Gesellschaftern gefordert werden. Diese Kosten werden relativ zum Volumen der eingebrachten Anleihen auf die Investoren umgelegt. Sollte die Adria GmbH durch eine Vollstreckung oder durch einen Vergleich mehr als 70 Prozent der Forderungen eintreiben, wird zudem ein Erfolgshonorar von 1 bis 4 Prozent fällig. Hinter Adria stehen sieben Privatpersonen, die selbst argentinische Anleihen halten und die dadurch erhebliche Verluste erlitten haben.

Ein ernsthafter Wille der wechselnden Regierungen in Buenos Aires, mit den privaten Gläubigern zu einem akzeptablen Ergebnis zu gelangen, sei nicht zu erkennen, heißt es in einer Erklärung der Adria GmbH. Privatanleger seien von den "Scheinverhandlungen" ohnehin weitgehend ausgeschlossen. Deshalb sei der Klageweg derzeit die einzige Möglichkeit, die Ansprüche der Privatanleger zu sichern und langfristig auch durchzusetzen. Anleger, die ihre Anleihen als stille Gesellschafter in die Adria GmbH einbringen, würden von geringeren Anwalts- und Gerichtskosten sowie von einem machtvolleren Auftreten gegenüber dem Schuldner Argentinien profitieren, so ein Sprecher der Adria GmbH. Einzelne Anleger haben vor deutschen Gerichten bereits vollstreckbare Rechtstitel gegen Argentinien erworben. Die argentinische Regierung hat Vollstreckungen jedoch bisher mit der Berufung auf einen Staatsnotstand abwenden können. Die Vollstreckungen bleiben ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit des Staatsnotstand-Arguments entscheidet. Der Internationale Währungsfonds (IWF) und führende Politiker der G-7-Staaten haben Argentinien in den vergangenen Wochen mehrfach aufgefordert, den privaten Gläubigern weiter entgegenzukommen.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.03.2004, Nr. 52 / Seite 25


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